Neue EU-Richtlinie REACH im Ganzen sinnvoll

In einem Vortrag informierte Dr. Franz Jerman den SPD Ortsverein Weilbach-Weckbach über die Einführung der neuen EU-Richtlinien für Chemikalien.

 
 

 

Dr. Jerman begann mit einem Überblick über die vergangenen Entwicklungen im Bereich der Produktion von Chemikalien. Dabei gab es in der Vergangenheit immer mehr Verordnungen der EU zu einzelnen chemischen Komponenten und Produkten. Die bisherigen Zulassungsverfahren galten nur für Stoffe, die nach 1981 hergestellt wurden.Schließlich habe die EU eine neue Verordnung unter dem Begriff REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals – dt. Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ins Leben zu rufen. Diese Regelung gilt für alle Stoffe auf dem europäischen Markt, die von REACH nicht ausgenommen sind.

In einem zeitlich gestuften Plan müssen alle von Produzenten verwendeten Stoffe bei der EU angemeldet und abgesegnet werden. Somit kann die EU verschiedene Stoffe in der ganzen EU verbieten. Zudem ist jeder Hersteller verpflichtet eine lückenlose Dokumentation zu erstellen, die über den ganzen Weg der Wertschöpfungskette weitergegeben wird. Es muss somit nachprüfbar sein, woher die einzelnen Stoffe stammen und wer sie produziert hat. Für Importe in die EU-Zone obliegt dem Importeur diese Aufgabe der Dokumentation. Somit entsteht über diese Verordnung auch ein gewisser Einfluss außerhalb der EU-Zone. Insgesamt komme hier auf die Hesteller bzw. Importeure erhebliche Arbeit zu, wenn jedes Produkt ordnungsgemäß dokumentiert werde müsse.

Vom 01.06. bis zum 30.11.2008 muss nun eine Vorregistrierung erfolgen. Die unterschiedlichen Phasen der Registrierung bei der EU laufen bis 2018. Dabei sind auch verschiedene Gefahrenklassen zu beachten. Die drei Phasen der Erfassung richten sich nach der Menge der Produktion.

Die bei der EU Behörde abzugebenden Registrierungsdossiers müssen verschiedenste Informationen enthalten, die auch die Art der Anwendung und dabei entstehende Gefahren für Anwender enthalten. Hieraus sollen Hersteller dann ihre Risikomanagement-Maßnahmen ableiten.

Viele Verbände sprechen von erheblichen Kosten, die auf die Unternehmen zukämen. Dieses ist richtig. Jedoch muss man auch sehen, dass von vielen Altstoffen bereits Untersuchungen zu deren Gefährdungspotentialen vorliegen. Die Erbebnisse dieser Untersuchungen können mit in die Dokumentationen eingebunden werden können. Klar sei, dass diese Mehrkosten am Ende von den Endverbrauchern getragen werden müssen.

Eine wichtige Veränderung wurde durch REACH im Rechtswesen durchgeführt. Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien tragen in Zukunft die Unternehmen. 

Ein Vorteil von REACH sei, dass ein Großteil der nationalen und EU-Regelungen zu chemischen Stoffen ersetzt wird.

Unter den Mitgliedern und Zuhöhrern entwickelte sich eine interessante, alle Aspekte von REACH umfassende Diskussion über die Auswirkungen und auch die Folgekosten der EU-Verordnung. Für und wieder wurden abgewogen. Abschließend sah die Mehrzahl der Diskussionsteilnehmer die Verordnung als positiv an, auch wenn hier kritische Stimmen bzgl. des Verwaltungsaufwandes genannt wurden.