Herr Schäuble – unser oberster Terrorbekämpfer, Angstmacher und Einpeitscher – kritisiert das Bundesverfassungericht. Dieses greife zu sehr in die Gesetzgebung ein.
Ne, ist klar. Wenn ein Gericht überprüft, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ist das schon eine Unverschähmtheit! Wie kann man auch dem Gesetzgeber vorschreiben wollen, dass er sich an die Grundlagen unseres Staates halten soll. Ich hoffe das Bundesverfassungsgericht macht so weiter. In manchen Augenblicken halte ich es inzwischen für die letzte Institution – das letzte Bollwerk – gegen den Überwachungsstaat…
(Quelle: SPON, via fefe)
Ja, Moment… Schäuble hat recht!
Wir haben hier so etwas wie Reste einer Gewaltenteilung und zumindest auf diesen Resten würde ich schon bestehen wollen. Es ist unbestreitbar, dass sich das BVerfG und der EuGH immer wieder in politische Entscheidungen einmischen und den Handlungsspielraum für die legislative immer stärker einschränken. Das ist ein demokratietheoretisches Defizit das man gar nicht groß genug einschätzen kann. Denn es sollen schließlich die über die Gesetze bestimmen, die gewählt worden sind.
Das was den Politikern vorzuwerfen ist, ist einerseits, dass sie sich gerne auf das BVerfG verlassen und es auch argumentativ in politische Debatten miteinbeziehen und es insofern als politischen (!) Akteur deutlich gestärkt haben – das gilt natürlich für Politiker aller Parteien, und, was mein Professor Wolf “die neue Staatsräson” nannte, dass die Politik gerne Kompetenzen an höhere Instanzen abgibt, um sich so einen rhetorischen Vorteil zur Umsetzung bestimmter Gesetzesvorhaben im Inland zu verschaffen. Im Beispiel der Terrorbekämpfung wären die Flugdaten so ein Thema, dass ja von der EU – die man ja so gar nicht beeinflussen kann – inhaltlich vorgegeben wird.
Hui, bist du jetzt unter die nofollow-Blogs gegangen? Sehr unsolidarisch.
http://seo-marketing-blog.de/goatix/nofollow-nocomment/
Ich geb dir in Sachen “höhere Instanzen” recht. Das mit der EU hört man ja dauernd und zeigt aber auch ein anderes Defizit. Die europäische Komission hat im Gegensatz zum EU-Parlament zuviel Macht.
Wenn man deine übrigen Ausführungen so liest, dann könnte man allerdings annehmen, wir brauchen kein Verfassungsgericht mehr. Es mag ja sein, dass die Gerichte in den Entscheidungsprozess eingreifen. Allerdings auf zwei Weisen. Einmal wenn sie prüfen, ob ein Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Diesen Punkt benötigt man weiterhin. Ansonsten können wir Grundgesetz und Gericht ja auch gleich abschaffen.
Der andere Punkt ist die Frage, ob das Verfassungsgericht das Recht hat, etwa genaue Sätze für irgendwelche Bezüge zu bestimmen, also Detailfragen behandeln darf. In diesem Fall ist tatsächlich zu beobachten, dass viele Politiker sich auf das Gericht zurückziehen statt ihre Gestaltungskraft zu nutzen.
Trotzdem: Momentan bin ich vor allem bei den Sicherheitsgesetzen froh, dass unser Gericht manchmal auch Detailfragen behandelt…
zum Nofollow:
Ich hab nichts bewusst am Blog geändert. Vielleicht hat sich da was durch ein Update verschoben. Muss mal schaun.